PSAgA
Für Bediener von Hubarbeitsbühnen empfiehlt die Berufsgenossenschaft das Tragen einer persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) als Rückhaltesicherung.
Sie schützen die Bediener davor, aus dem Arbeitskorb durch den sogenannten Peitschen-/Katapulteffekt herausgeschleudert zu werden.Damit die Personen die PSAgA richtig anwenden kann, fordert die DGUV Vorschrift 1, eine Unterweisung. Die PSAgA Normen definieren den
Stand der Technik und haben Einfluss auf den Versicherungsumfang.
Folgende Themen werden in der Unterweisung behandelt:
- Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes
- Allgemeine Grundlagen zur PSAgA und Rettungsausrüstung
- Bauarten und praktische Anwendung der PSAgA
- Übungen zur Rettung
- Maßnahmen der Ersten Hilfe
Der Ablauf und die Teilnahme, sowie die Kosten der Unterweisung klären wir gerne mit Ihnen in einem persönlichen Telefonat oder per E-Mail ab. Die entsprechenden Kontaktinformationen finden Sie in der linken Spalte der Webseitenanzeige.
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